| |
|
Kriterien
Kriterien für Autobahnkirchen nach einem Beschluss der Konferenz der Autobahnkirchenpfarrerinnen und -pfarrer
- Die Kirche muss direkte Anbindung an eine Autobahnraststätte bzw. Autobahnabfahrt haben, wobei im letzteren Fall die Entfernung nicht mehr als 1.000 Meter betragen darf. Zusätzlich muss die Zustimmung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gegeben sein. Da eine Autobahnkirche zusätzlichen Verkehr, teilweise sogar Schwerverkehr, mit sich bringt, ist eine Lage innerorts nicht empfehlenswert.
- Die Entfernung zwischen zwei Autobahnkirchen an der selben Autobahn sollte mindestens 80 Kilometer betragen.
- Parkplätze und sanitäre Anlagen müssen vorhanden sein.
- Die Autobahnmeisterei muss eine Beschilderung sicherstellen.
- Die Zustimmung der zuständigen Gemeinde und der Diözese bzw. Landeskirche muss gegeben sein
- Der Träger muss bereit und in der Lage sein, Mindestöffnungszeiten von 8.00 bis 20.00 Uhr täglich zu gewährleisten sowie die zusätzlichen Kosten für Energie und Sauberhaltung aufzubringen
- Die Deklaration einer Autobahnkirche muss auf Dauer erfolgen
- Der Innenraum einer Autobahnkirche oder -kapelle sollte so groß sein, dass auch einer Bus-Reisegruppe der gemeinsame Besuch möglich ist.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Kölnische Straße 108-112 · 34119 Kassel
Telefon (05 61) 70 34 1-30 11
Telefax (05 61) 70 34 1-30 70
Internet: www.vrk.de
Kontaktformular
|
| |